top of page
Jahreskarte 2024 - (Trackpatch)

Jahreskarte 2024 - (Trackpatch)

50,00 €Preis

WICHTIG:

Der Kauf ist nach erfolgreicher Zahlung abgeschlossen! Die Jahreskarte und der Zugang zum Park sind ab Kauf gültig. Der Patch wird in den nächsten Wochen per Brief an euch verschickt :)

Der Trackpatch gilt für das Jahr 2024. 

 

Durch den Kauf des Artikels sind Sie automatisch mit unten genannten Bedingungen einverstanden und akzeptieren diese:

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen Risiko / Versicherungen Alle Nutzerinnen des Bikepark Schienerberg betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko. Sie sind sich bewusst, dass Mountainbiking, insbesondere das Befahren der Bike-Park-Strecken, mit deutlich erhöhtem Risiken verbunden ist, und dass Sie deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen. 1. Haftung Die Nutzung des Bikepark Schienerberg, die Teilnahme an Schulungen, Bike-Seminaren, Kursen und anderen Veranstaltungen, sowie die alleinige Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen entstanden sind, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Alle Nutzerinnen des Bikepark Schienerberg nehmen hiermit zur Kenntnis, dass alle Bikepark-Strecken nur in Teilbereichen gesichert sind. Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen können bei Unfällen gegen den Bikepark Schienerberg nicht geltend gemacht werden. Es ist dem Betreiber nicht möglich, jedes Hindernis im Bike-Park abzusichern! 
2. Nutzung/Betreiber des Bikepark Schienerberg Betreiber des Bikepark Schienerberg ist der Hegau-Mountainbike-Club Singen (HMC). Sämtliche Kurse, Veranstaltungen, Seminare etc. werden ausschließlich von dem Betreiber des Bikepark Schienerberg durchgeführt. Jegliche kommerzielle Nutzung im Bike-Park-Schienerberg durch Dritte ist untersagt. Hierzu zählen auch Vermarktungs-, Werbe- und Fotorechte. Rechtliche Schritte werden bei Zuwiderhandlung eingeleitet. 
3. Nutzung Alle Nutzer des Bikepark Schienerberg haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zu beachten! Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und einen Platzverweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen. Aus Naturschutzgründen dürfen nur die gekennzeichneten Strecken und vorgesehenen Areale befahren werden. 
4. Pflichten / Anweisungen Im Bikepark Schienerberg besteht Helm- (Blaue und Rote-Strecke) und Protektorenpflicht (Schwarze Strecke). Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort dem HMC-Singen zu melden. Die aufgestellten Hinweisschilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Alle Nutzerinnen des Bikepark Schienerberg sind verpflichtet, ohne besondere Aufforderung, die Anweisungen des Betreiberpersonals zu befolgen und haben sich an die Vorschriften zur Nutzung des Bike-Park-Schienerberg zu halten. 
5. Anerkennung Durch die Nutzung der Bike-Park-Strecken werden die Bikepark-Nutzungsbedingungen anerkannt. 
6. Gerichtsstand ist Singen  Haftungsausschluss  Für die mit der sportlichen Betätigung verbundenen sowie für die der Witterung eigentümlichen Gefahren haftet der HMC nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.  
Hiermit bestätige ich, dass ich die Nutzungsregeln erhalten und zur Kenntnis genommen habe und befolgen werde. Ich bin mir der möglichen Gefahren für mich und Dritte bewusst. 

7. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung Erwachsener befahren. Ab dem 14. Lebensjahr bedarf die Nutzung des Bikeparks der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

bottom of page